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Achtung Regressfalle: Versäumnisurteil nach nicht über das beA eingereichter Verteidigungsanzeige

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Eine in einem Zivilrechtsstreit nach Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens durch einen Rechtsanwalt per Fax bei Gericht eingereichte Verteidigungsanzeige ist seit dem 1.1.2022 unbeachtlich und steht einem Versäumnisurteil nicht entgegen.

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