Freitag, November 08, 2024
   
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BFH Pressemitteilung: Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim

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Ein Erbe verliert nicht die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim, wenn ihm die eigene Nutzung des Familienheims aus gesundheitlichen Gründen unmöglich oder unzumutbar ist.

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