Vereinsrecht
Das Vereinsleben in Deutschland erfreut sich einer großer Beliebtheit. Die Rechtsform des Vereins ist im gemeinnützigen Bereich die am weitesten verbreitete Rechtsform.
Jedoch ist gerade das Vereinsleben mit rechtlichen Schwierigkeiten versehen, welche eine professionelle Unterstützung unerlässlich macht. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält hierzu eine Vielzahl von Regelungen, deren Kenntnis für eine geordnete Vereins-/ Verbandsgeschäftsführung von großer Bedeutung ist - hinzu kommen zahlreiche steuerliche Vorgaben aus nahezu allen Steuergesetzen, die für Vereine relevant sind.
So sind bereits im Vorfeld der Vereinsgründung Fragestellungen zu berücksichtigen.
Auch im eigentlichen Vereinsleben tauchen immer wieder rechtliche Fragestellungen auf, welche die Einholung eines rechtlichen Rats erforderlich machen. Schließlich hängen die Vereinskontinuität und der Bestand des Vereins maßgeblich von der Kenntnis und Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen ab.
Ich unterstütze Sie hier bei Ihrer Vereinsarbeit. Die Bereiche Gründung, gerichtliche und außergerichtliche Beratung und Vertretung sowie Strategieberatung und Krisenmanagement gehören hierbei zum Kerngeschäft. Gerne helfe ich Ihnen bei der Erstellung Ihrer Satzung und begleite Sie bei den weiteren erforderlichen Schritten bis hin zur Anmeldung des Vereins beim Vereinsregister. Bei bereits bestehenden Vereinen empfiehlt sich häufig die Überprüfung der Satzung, denn häufig verstecken sich gerade in älteren Satzungen oder in Satzungen, welche aus Musterhandbüchern übernommen wurden Haftungsrisiken für den Vorstand oder andere Gremien. Es zeigt sich aber auch immer wieder, dass Satzungen nicht mehr zeitgemäß sind und den Verein in seinen Aktivitäten hemmen.
Zur Erleichterung der Vereins-/Verbandsarbeit möchte die Kanzlei den mit steuerlichen Angelegenheiten betrauten Geschäftsführern oder Schatzmeistern das nötige Rüstzeug für den Umgang mit dem vereinsspezifischen Steuerrecht an die Hand geben. Schließlich hängen die Vereinskontinuität und der Bestand des Vereins nicht unmaßgeblich von der Kenntnis und Beachtung der steuerlichen Rahmenbedingungen ab. Zu erwähnen ist hier insbesondere auch das Gemeinnützigkeitsrecht.
Erhebliche Probleme kann der Ausschluss eines Vereinsmitglieds oder gar der des Vorstandes machen. Derartige Auseinandersetzung sind in der Lage die Arbeit der Organisation im Kernbereich für lange Zeit zu behindern, wenn nicht gar zum Stillstand zu bringen. Besondere Problematiken können sich ergeben, wenn der Auszuschließende im Auftrag der Organisation per Arbeitsvertrag tätig ist.
Unsere Leistungen
- Gründung des Vereins
- Zusammensetzung des Vorstandes
- Geschäftsführer
- Anstellungsverträge, Vergütung
- Aufgaben der Vorstandsmitglieder
- Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder, Mitgliedschaft
- Mitgliederversammlung
- Stimmrecht
- Einsetzung eines Notvorstandes
- Haftung des Vorstandes, Haftungsbeschränkung
- Erstellen und Überprüfen von Satzungen
- Durchführung von Mitgliederversammlungen
- Abstimmungen, Wahlen, Beschlüsse
- Spendenbescheinigungen
- Vereinsausschlussverfahren, Sanktionsrecht
Im Vereins- und Verbandsrecht ist der mediative Ansatz von erheblicher Bedeutung. Klärende Gespräche der Parteien zur Erreichung eines „lebbaren“ Kompromisses mit der Zielvorgabe „Schadensminimierung“ und somit die Unterstützung der Parteien im vereinsinternen Klärungsverfahren sollte im Hinblick auf die Vereinsinteressen nach Möglichkeit den Vorrang vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung haben.