Montag, Oktober 14, 2024
   
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Urheberrecht

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Das Urheberrecht ist das Recht zum Schutz der Urheber schöpferischer Werke auf dem Gebiet der Literatur,  Wissenschaft und Kunst. Es ist mittlerweile von immenser wirtschaftlicher Bedeutung und beruht auf dem Grundgedanken, dass dem Schöpfer eines geistigen Werkes die wirtschaftliche Verwertung seiner schöpferischen Leistung zustehen soll. Das Urheberrecht gehört damit zu den durch das Grundgesetz geschützten absoluten Eigentumsrechten.

Auf der anderen Seite schreibt das Grundgesetz auch eine gewisse Allgemeinwohlbindung des Eigentums vor. Dem Urheber wird daher kein dauerhaftes Monopol auf seine Schöpfung gewährt, sondern der absolute Schutz des Urheberrechts wird an zahlreichen Stellen durchbrochen. Schöpferische Werke sollen auch in gewissem Maße der Allgemeinheit dienen und allgemein zugänglich sein; nur so wird geistiger und technischer Fortschritt möglich. Den Ausgleich zwischen diesen widerstreitenden Interessen versucht das Urhebergesetz zu finden.

Unsere Leistungen
  • Entwerfen, prüfen und verhandeln von Lizenzverträgen, Verlagsverträgen und sonstigen Verträgen zwischen Werkschaffenden und Verwertern
  • Durchsetzung von urheberrechtlichen Ansprüchen (Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klagen auf Unterlassung und Schadenersatz)
  • Verteidigung gegen Verletzungsansprüche Dritter