Montag, Oktober 14, 2024
   
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Telekommunikationsrecht

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Das Telekommunikationsrecht ist Teil des Multimediarechts. Die Adressaten des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sind zumeist Betreiber von Telekommunikationsdiensten und –netzen. Zwischen den Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen und ihren Kunden besteht regelmäßig ein strukturelles Ungleichgewicht. Das TKG gewährleistet deshalb einen umfassenden Kundenschutz.

Unsere Leistungen
  • Fernmeldegeheimnis, Datenschutz, öffentliche Sicherheit
  • Kundenschutz (Transparenzpflichten, Rechnungsstellung, Entstörung, Netzuzung, Schutz vor erhöhter Kostenbelastung und unberechtigten Forderungen)