Beitragsservice (früher: GEZ): Trotz BGH-Urteil - Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen doch unzulässig?
Trotz der anderslautenden Entscheidung des BGH hält das LG Tübingen die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls für unzulässig. Es plagen weiter Zweifel an der Identität des Gläubigers.
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