Scheidung: Abfindung für Verzicht auf Versorgungsausgleich ist nicht steuerbar
Wenn ein geschiedener Ehegatte einen Versorgungsausgleich abwendet, indem er eine Abfindung an seinen Ex-Ehegatten zahlt, müssen diese Gelder vom empfangenden Ehegatten nicht versteuert werden. Dies entschied nun das Hessische Finanzgericht.
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