Freitag, April 26, 2024
   
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Pandemie und Arbeitsrecht: Gilt die Maskenpflicht am Arbeitsplatz auch, wenn man ein Attest vorlegt?

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Der Arbeitgeber darf das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung während der Arbeitszeit anordnen. Einen Mitarbeiter, der dies verweigert, muss er nicht beschäftigen – auch nicht im Homeoffice. Das entschied das Arbeitsgericht Siegburg. Dabei ging es auch um die Wirksamkeit einer Befreiung per Attest.

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