Frist versäumt: Keine Demnächst-Zustellung trotz Einzugsermächtigung für die Gerichtskosten
Anwälte, die in der Klageschrift eine Einzugsermächtigung für die Gerichtskosten erteilen, dürfen sich in der Folge nicht einfach zurücklehnen und auf eine Aktivität des Gerichts warten. Wenn sie das länger als drei Wochen tun, geht die Zustellungsfiktion des § 167 ZPO verloren. Grund: Rührt sich das Gericht nicht, besteht eine Nachfragepflicht.
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