StVO: Anwohner haben Anspruch auf Einschreiten gegen Gehwegparker
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Die Stadt Bremen ist verpflichtet, zugunsten der Anwohner gegen ein dauerhaftes „aufgesetztes Parken“ von Kraftfahrzeugen auf Gehwegen einzuschreiten. Die StVO gewährt ein subjektives Recht auf Schutz vor Straßenverkehrsgefahren.