Clickbaiting - kein Einsatz von Promi-Fotos als reine Werbe- und Klick-Köder

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Medien dürfen Fotos von Prominenten nicht ohne jeden redaktionellen Bezug für reine Werbezwecke oder zum Ködern von Usern (Clickbaiting) nutzen - sonst werden Lizenzgebühren fällig. Kostenfreie Trittbrettfahrerei auf dem roten Promi-Teppich hat der BGH kürzlich in zwei Grundsatzentscheidungen  verboten.

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