BFH: Straßenreinigung und Arbeiten jenseits des Grundstücks: keine haushaltsnahe Dienstleistung
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Haushaltsnahe Dienstleistungen müssen der gewöhnlichen Haushaltsführung zuzurechnen sein. Dazu zählen Aufgaben, die normalerweise von Mitgliedern eines Haushalts regelmäßig erledigt werden. Die Straßenreinigung und Handwerkerarbeiten in dessen Werkstatt gehören daher nicht dazu.