Oberverwaltungsgericht NRW: Kein Anspruch auf Arbeitszeitgutschrift für das Anlegen der Arbeitskleidung vor Dienstbeginn
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Die Weisung, dass zum Schichtbeginn die Dienstkleidung angelegt sein muss, begründet keinen Anspruch auf Arbeitszeitgutschrift wegen rechtswidriger Zuvielarbeit. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen aktuell entschieden.