Sichtbarkeitsgrundsatz verletzt: Wenn das Halteverbot nicht eindeutig ist, müssen Abschleppkosten nicht gezahlt werden
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Park- und Halteverbotsschilder müssen so aufgestellt werden, dass sie von einem sorgfältigen Verkehrsteilnehmer einfach zu erkennen sind. Ist das nicht der Fall, können keine Abschleppkosten einem Falschparker nicht in Rechnung gestellt werden.