Digitaler Nachlass: BGH erklärt vollen Zugriff der Eltern auf Facebook-Konto des verstorbenen Kindes
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Facebook muss den Eltern einer verstorbenen Minderjährigen Zugang zum Facebook-Konto ihres Kindes samt Kommunikationsinhalten gewähren. Grund: Es gibt erbrechtlich keinen Unterschied zwischen dem digitalen und dem analogen Nachlass. Damit hat der BGH eine bereits im Jahr 2015 vom LG Berlin getroffene Entscheidung ausgelegt und bestätigt.