LAG-Urteil: Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung trotz langjähriger Betriebszugehörigkeit
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Die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz war rechtmäßig. Das LAG Köln urteilte, dass dem Arbeitgeber eine weitere Zusammenarbeit mit dem Mitarbeiter, trotz langjähriger beanstandungsfreier Betriebszugehörigkeit, nicht zuzumuten war.