EuGH: Bei rechtswidriger Kündigung bleibt der Anspruch auf den Jahresurlaub erhalten

Drucken

Ein rechtswidrig entlassener Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub für die Zeit zwischen Entlassung und Wiederaufnahme der Beschäftigung - auch wenn er keine Arbeitsleistung erbracht hat. Dies entschied der EuGH in zwei Fällen aus Italien und Bulgarien. Zudem klärte er die Frage nach einer Urlaubsabgeltung.

Weiter lesen ...