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EuGH: Bei rechtswidriger Kündigung bleibt der Anspruch auf den Jahresurlaub erhalten

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Ein rechtswidrig entlassener Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub für die Zeit zwischen Entlassung und Wiederaufnahme der Beschäftigung - auch wenn er keine Arbeitsleistung erbracht hat. Dies entschied der EuGH in zwei Fällen aus Italien und Bulgarien. Zudem klärte er die Frage nach einer Urlaubsabgeltung.

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