BGH: Angebot seitens des Vorgesetzten, sich auf eine Stelle "Hochzuschlafen" ist Bestechlichkeit
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Ein Polizeiinspektor, der die Förderung der Karriere einer Mitarbeiterin bei Stellenbesetzungen gegen sexuelle Gefälligkeit in Aussicht stellt, erfüllt den Tatbestand der Bestechlichkeit auch dann, wenn die konkrete Art der Förderung unbestimmt bleibt. Dies entschied der BGH in einem aktuellen Urteil.