Handlungsbedarf für Arbeitgeber.: Ohne Arbeitszeiterfassungssystem droht Unternehmen vor Gericht Beweisnot
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Arbeitgeber haben schon jetzt die Verpflichtung zur Einrichtung eines objektiven Systems zur Arbeitszeiterfassung, urteilte das Arbeitsgericht Emden kürzlich. Rechtsanwältin Claudia Knuth ordnet die Entscheidung ein und erläutert den Handlungsbedarf für Arbeitgeber.