Donnerstag, April 25, 2024
   
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Trotz 144 Straftaten in den juristischen Vorbereitungsdienst?

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Resozialisierung ist eine tragende Säule unseres Rechtsstaats. Dazu steht das OVG Berlin-Brandenburg: Einem vorbestraften Bewerber für das Rechtsreferendariat, der eine Jugendstrafe verbüßt hat, darf nicht der Zugang zum juristischen Vorbereitungsdienst verwehrt werden. Auch die recht erhebliche Höhe der Jugendstrafe von vier Jahren ändert daran nichts, auch weil Jugendstrafe ist keine Freiheitsstrafe ist.

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