WEG-Sonderregelung : Verwalterbestellung und Wirtschaftsplan gelten wegen Corona-Krise ohne Beschluss fort
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Damit WEG-Verwalter und Eigentümer während der Corona-Epidemie auch ohne Eigentümerversammlung handlungsfähig bleiben, hat der Gesetzgeber temporäre Regeln zum Wohnungseigentumsgesetz (WEG) beschlossen. Der zuletzt bestellte Verwalter bleibt vorerst im Amt und der aktuelle Wirtschaftsplan gilt vorerst fort.