Arrestsverfahren und einstweilige Verfügung: Zivilrechtlicher Eilrechtsschutz in Zeiten des Coronavirus

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Durch die Ausbreitung des Covid-19-Virus sieht sich die Justiz mit neuen Fragestellungen konfrontiert: Richter arbeiten aus dem Home Office, Gerichte sind für den Publikumsverkehr gesperrt, Termine werden verlegt. Die Gerichte nehmen ihre Verpflichtung als Stütze der Gesellschaft ernst und halten ihre Arbeitsfähigkeit – wenn auch mit Einschränkungen – aufrecht. Dies gilt besonders für Eilrechtsschutzverfahren, d.h. die besonders dringenden Streitigkeiten.

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