Soldatengesetz: Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen Verweigerung des Handschlags gegenüber Frauen
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Die Weigerung eines Soldaten auf Zeit, aus religiösen Gründen Frauen die Hand zu geben, rechtfertigt seine Entlassung. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.