Legal Tech: Vertragsgenerator von Smartlaw verstößt gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz
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Das Legal-Tech-Angebot „Smartlaw Vertragsgenerator“ wurde vom LG Köln als unzulässige Rechtsdienstleistung gewertet und untersagt. Die Erarbeitung „rechtssicherer Verträge in Anwaltsqualität“ sei 1. nach dem RDG der Rechtsanwaltschaft vorbehalten und 2. sei die Werbung irreführend.