Dienstag, April 23, 2024
   
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Änderung der Anforderungen an eine Stelle: Keine Kündigung wegen schlechter Englischkenntnisse

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Die Kündigung einer Buchhalterin wegen ihrer geringen Englischkenntnisse nach einer betrieblichen Umorganisation war unwirksam. Weder lagen die Voraussetzungen für eine betriebsbedingte noch für eine personenbedingte Kündigung vor. Das entschied nun das LAG Köln.

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