Zu Unrecht in der Psychatrie
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Eine albtraumhaft schaurige Vorstellung: Zu Unrecht zwangsweise in die Psychiatrie eingewiesen, dort zwangsweise festgehalten und zwangsweise mit Injektionen und oral verabreichten Medikamenten behandelt zu werden. Wem solche Unbill widerfährt, der hat - wenn er in die Situation kommt, sich wieder zur Wehr zu setzen - Aussicht auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.