Lohnabrechnung: Änderung der steuerfreien Umzugskostenpauschalen zum 1. Juni 2020
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Der Arbeitgeber kann für beruflich veranlasste Umzüge eine steuerfreie Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen an seine Mitarbeiter zahlen. Per 1. Juni 2020 ändern sich die Pauschalen, dabei kommt es auch zu Neuerungen bei der Berechnung.