Anhörungspflicht und Kindeswohl: Wann ist laut BGH das Kind zum Umgangsrecht anzuhören, wann nicht?
Die Regel, Kinder vor einer Entscheidung zum Umgangsrecht anzuhören, gilt nach einer Grundsatzentscheidung des BGH auch, wenn sie erst vier Jahre alt sind. Eine Ausnahme von der Anhörungspflicht lässt der BGH nur zu, wenn die Anhörung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der seelischen und körperlichen Gesundheit des Kindes führen könnte.
Aktuelles
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Ausbildungsförderung: BAföG-Reform: Höhere Bedarfssätze und Freibeträge ab 1.8.2022
Der Bundesrat hat am 8.7.2022 die 27. Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gebilligt. Damit erhöhen sich ab 1.8.2022 die Bedarfssätze und... Weiter lesen ... -
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Die Möglichkeit, Handelsregistereintragungen online beglaubigen zu lassen, wurde ausgeweitet. Der Bundesrat hat am 8.7.2022 die entsprechenden Regelungen zur Umsetzung der europäischen... Weiter lesen ... -
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Beamtenrecht: Entlassung einer Polizeibeamtin auf Probe wegen gefälschter Impfausweise
Die Fälschung von Impfnachweisen kann nicht nur in zivilrechtlich geschlossenen Arbeitsverhältnissen Grund für eine fristlose Kündigung sein, auch ein Beamtenverhältnis auf... Weiter lesen ... -
BFH Pressemitteilung: Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim
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