Freitag, April 19, 2024
   
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Obliegenheiten bei Pflegetagegeldversicherung: Bei fehlendem Formular verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nicht

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Wird bei einem Versicherungsantrag ein an sich vorgesehenes Formular dem Antragsteller nicht vorgelegt, kann ihm später nicht vorgeworfen werden, er hätte maßgebliche Angaben verschwiegen und damit seine Anzeigepflicht verletzt. Hier hatte die Versicherung offensichtlich notwendige Konkretisierungsnachfragen versäumt.

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